AVIA

TEILNAHMEBEDINGUNG

 

Informationen zur Webseite

Die Webseite von Magali Huebers für das Projekt AVIA – Europe, a family matter stellt Besucher:innen der Seite Texte zum Lesen zur Verfügung, die aus redaktionell aufbereiteten Interviews mit verschiedenen Großmüttern und Ekelinnen entstanden sind. Zusätzlich beinhaltet die Webseite Bildmaterial von den entsprechenden Großmüttern und Enkelinnen. Bild- und Textmaterial wird auch für Instagram verwendet. Über ein Kontaktformular kann per E-Mail-Kontakt zu Magali Huebers aufgenommen werden. Zudem kann über eine entsprechende Funktion ein Newsletter abonniert werden.

Anwendungsbereich

Soweit nicht im Einzelfall abweichendes vereinbart wird, gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Magali Huebers (im Folgenden „der Anbieter“) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Teilnehmer“) im Rahmen des Projekts „AVIA – a family matter“ die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Das Projekt „AVIA – a family matter“ richtet sich nur an Verbraucher. Als Verbraucher ist jede natürliche Person anzusehen, die eine Bestellung zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Teilnahme an dem Projekt „AVIA – a family matter“
Der Anbieter führt mit den Teilnehmern von „AVIA – Europe, a family matter“ Interviews. Aus den entstehenden Audiomitschnitten werden vom Anbieter redaktionell aufbereitete Texte (nachfolgend „Inhalte“ genannt) erstellt. Außerdem können Teilnehmer dem Anbieter weitere Inhalte zur Beteiligung am Projekt „AVIA – a family matter“ zusenden. Hierbei kann es sich um Text, Video, Audio, Foto, eine Kombination hiervon oder andere Inhalte handeln (nachfolgend gemeinsam „Inhalte“ genannt). Die Zusendung ist über die angegebene E-Mail-Adresse auf der Webseite selbst möglich.
Nutzungsrechte und Urheberrechte an den eingesendeten Inhalten
Der Teilnehmer räumt dem Anbieter unentgeltlich für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumlich unbeschränkt und für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts die ausschließlichen Rechte ein, die von ihm eingereichten Inhalte ganz oder ausschnittsweise im Zusammenhang mit dem Projekt „AVIA – a family matter“ und/oder anderen Werken und/oder im werblichen Zusammenhang mit dem Projekt „AVIA – a family matter“ zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu nutzen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Anbieter werden jeweils die Urheberpersönlichkeitsrechte des Teilnehmers berücksichtigen.
Die Einräumung der Lizenz umfasst insbesondere:
Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung alleine oder im Rahmen des Projektes „AVIA – a family matter“ in jeder Buchausgabe und körperlichen elektronischen Ausgabe auf Datenträgern, beispielsweise CD-ROM oder DVD, in allen Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung, auf allen Vertriebswegen. Umfasst sind beispielsweise die Veranstaltung von Hardcover-, Taschenbuch-, Paperback-, Sonder-, Buchgemeinschafts-, Schul-, Großdruck-oder (gekürzten) Digestausgaben, Kalendern, von Anthologien, Sammelbänden oder Gesamtausgaben, einschließlich des Rechts zur Vermietung und Verleih in all diesen Ausgaben. Zu den Vertriebswegen zählen beispielsweise der Sortimentshandel, Mail Order, das Internet oder Sondermärkte;
das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in jeder nicht-physischen elektronischen Ausgabe durch, auch zeitlich und/oder inhaltlich beschränkten, Online-Abruf und Wiedergabe der Inhalte oder von Teilen der Inhalte am Bildschirm oder Lesegerät eines Nutzungsberechtigten Lesers, z.B. als E-Book auf E-Ink, LCD-oder sonstigen Lesegeräten wie Handy, iPhone, iPad oder sonstige Tabletts, Kindle o. ä. für beliebig viele Abrufe und Wiedergaben. Dies umfasst die maschinenlesbare Erfassung und elektronische Speicherung der Inhalte in einer Online-Datenbank, die der Anbieter oder ein Dritter betreiben; weiterhin das öffentliche Angebot und die öffentliche Zugänglichmachung des so gespeicherten Inhalts oder von Teilen des Inhalts zum Online-Abruf sowie die Sendung und Übermittlung (auch via Internet oder Apps) des Inhalts, z.B. zum Empfang mittels eines stationären oder mobilen Endgerätes unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit etc.) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS etc.).
Das Online-Display-Recht als Recht die Inhalte selbst oder durch Dritte auf Datenplattformen einzustellen, mit Suchfunktion zu versehen und Teilnehmern so für Inhaltsrecherchen zugänglich zu machen.
Das Recht zum ganzen oder teilweisen Abdruck (Vorabdruck oder Nachabdruck) in eigenen oder fremden (nicht) periodischen Druckschriften, auch als Fortsetzungsabdruck, sowie zur entsprechenden Einstellung in elektronische Medien, für Werbezwecke;
Das Recht zur sonstigen Vervielfältigung (z.B. Fotokopie, Mikrokopie und Fernkopie);
das Recht, die Inhalte im Rahmen von Social Media Auftritten (insbesondere Facebook, Instagram, Twitter etc.) umfassend, auch kommerziell, zu nutzen und zu verwerten;
das Multimediarecht als Recht, die Inhalte oder deren Teile – geändert oder unverändert, bearbeitet oder unbearbeitet, visuell oder audiovisuell – mit anderen Werken, Werkteilen oder sonstigen Inhalte zu (auch) interaktiv nutzbaren elektronischen Werken zu vereinen und diese dann als körperliche oder unkörperliche Ausgaben zu vervielfältigen und zu verbreiten, dies auch mittels sogenannter Apps;
Das Recht zur Nutzung der Inhalte für fremdsprachige Übersetzungsausgaben der Inhalte und die Auswertung dieser Sprachfassung nach allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten;
das Recht zur Bearbeitung der Inhalte, selbst oder durch Dritte, insbesondere im erforderlichen Umfang zum Zwecke der Verwendung innerhalb des Projektes „AVIA – a family matter“ oder zu deren äußerer Gestaltung, dies immer unter Beachtung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Teilnehmers;
das Recht zur Nutzung im Rahmen von Presse- und Werbemaßnahmen der Anbieter für das Projekt „AVIA – a family matter“ und/oder der Anbieter;
das Recht, die Inhalte zu verfilmen und diese Filme zu verbreiten, öffentlich vorzuführen, zu senden, öffentlich wiederzugeben und/oder durch Abruf zugänglich zu machen sowie diese auf beliebigen Bild-/Tonträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen;
die Nutzungsrechte für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannte Nutzungsarten. Beabsichtigt der Anbieter die Inhalte für eine neue Art der Werknutzung zu nutzen, wird er den Teilnehmer entsprechend informieren. Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht im gesetzlichen Umfang zu.

 

Gewährleistung/Freistellung

Der Teilnehmer versichert, dass er Inhaber sämtlicher urheberrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere sämtlicher Namens-, Bild- und Persönlichkeitsrechte, an den von ihm eingesendeten Inhalten ist und dass er durch keine sonstigen Verträge oder Verpflichtungen gehindert ist, seine Verpflichtungen aus diesen Teilnahmebedingungen zu erfüllen und die Rechte wie vorstehend einzuräumen. Er versichert des Weiteren, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und insbesondere keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere Markenrechte.
Hat der Teilnehmer die Inhalte gemeinsam mit Dritten erstellt oder sonst mit diesen zusammengearbeitet, so ist der Teilnehmer verpflichtet, Rechte, die etwa in der Person Dritter entstehen, gleichfalls in vollem Umfang der Ziffer 4 zu . Er überträgt auch solche Rechte hiermit auf den Anbieter.
Der Teilnehmer stellt den Anbieter für sämtliche aufgrund der Verwendung der Inhalte der Teilnehmer und sonstige von dem Teilnehmer einzuräumende Verwertungs-, Nutzungs- und sonstigen Rechte von Dritten gestellten Ansprüche vollumfänglich frei, sofern der Teilnehmer dies zu vertreten hat.
Hierzu zählen auch die Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der gesetzlichen Rechtsanwaltskosten.

Haftung

Die Haftung des Anbieters nach Vertrag und Gesetz ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
Der Haftungsausschluss des Anbieters gemäß Ziffer 6.1 dieser Vereinbarung gilt nicht für:
Schäden, die der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
sofern und soweit der Anbieter nach den zwingenden Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes haften;
sofern und soweit der Anbieter eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben und Schäden aus der Verletzung der Garantie entstanden sind;
in Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
In Fällen leichter oder einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters haftet dieser – sofern sie nicht schon gemäß Ziffer 6.2 für Schäden haften – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Anbieters ist dabei auf den vertragstypischen, für den Anbieter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Eine Haftung des Anbieters ist für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Teilnehmers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen gelten auch für die Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Anbieter sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Für Schäden die durch unbefugten Zugriff Dritter beim Teilnehmer entstehen, ist eine Haftung der Anbieter nach Maßgabe dieser Ziffer 6 ausgeschlossen.

 

Datenschutz

Sofern im Zusammenhang mit dem Projekt „AVIA – a family matter“ oder der Interaktion mit der Webseite Daten durch den Anbieter verarbeitet werden, gilt die entsprechende Datenschutzerklärung. Diese können Sie hier einsehen.

Sonstiges

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die den gewollten Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Vereinbarungen Regelungslücken enthalten.
Der zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer geschlossene Vertrag unterliegt dem Recht des Königreichs Belgien unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG, „UN-Kaufrecht“). Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Königreichs Belgien stets auch auf die zwingenden Vorschriften des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.